Abrechnung

Da ich ein Wahltherapeut bin, wird am Ende des Therapieblocks eine Rechnung ausgestellt. Nachdem der Rechnungsbetrag überwiesen wurde, reichen Sie die Rechnung gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung und der ärztlichen Verordnung (Rezept) bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen somit einen Teil der Kosten zurückerstattet.

(Hierfür bekommen Sie von mir am Ende des Therapieblocks ein bereits vorgefertigtes Formular, das nun gemeinsam mit der Rechnung und Zahlungsbestätigung an Ihre Krankenkasse gesendet werden muss.)

Für eine physiotherapeutische Behandlung mit 45 Minuten (PT 45) wird derzeit von den Krankenkassen (ÖGK, SVS, BVAEB) € 30,40 pro Einheit zurückerstattet.

Um eine physiotherapeutische Behandlung durchführen zu können, wird ein ärztlicher Verordnungsschein (Rezept) benötigt. Auf dieser Verordnung muss eine Diagnose, sowie die Anzahl und Dauer der Behandlungen vermerkt sein.

Der Behandlungsbeginn muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum der Verordnung stattfinden.